St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rödingen e. V. - gegründet 1433

 

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Impressum

Du möchtest Dich informieren über

  • wie werde ich Schützenschwester oder Schützenbruder?

  • welche Satzung hat die Schützenbruderschaft?

  • nach welchen Leitfäden handeln die Mitglieder?

Die St. Seb. Schützenbruderschaft freut sich über Ihr Interesse an unserer Schützenbruderschaft und möchte Dir hier Informationen geben. Für Fragen rund um den Verein, die Satzung und einer Mitgliedschaft steht Dir gerne jeder aus dem Vorstandsteam zur Verfügung (siehe Vorstand) und wir melden uns bei Dir nach einer Email an info@schuetzen-roedingen.de .

 

Hinweis: Die Bezeichnung Schütze, Schüler, König, Prinz, Schülerprinz und Bambiniprinz werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen Form verwendet, schließen jedoch ausdrücklich aller Geschlechter mit ein.

Thema Breschreibung Dokument
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Antrag auf Mitgliedschaft Eine Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
Jahresbeitrag für ab 01.01.2026 ab 01.01.2020
Jungschützen bis 18 Jahre 10,00 € 5,00 €
Aktive Schützen 24,00 € 12,00 €
Fördermitglieder 1) 15,00 €  
Altschützen über 65 Jahre 18,00 € 8,00 €
Familienbeitrag 2) (Eltern + minderjährige Kinder) max. 60,00 €  

 

1) Fördermitglieder

Dieser Beitrag kann von Mitgliedern entrichtet werden, die sich nur in begrenztem Umfang an den Aktivitäten der Schützenbruderschaft beteiligen und daher von den Vergünstigungen, die den Mitgliedern gewährt werden (z.B. Bruderbier bei auswärtigen Auftritten, Einladung zum Dankeschönessen, Vergünstigte Getränkepreise im Clemens-Schützenheim, Startgelder für Meisterschaften) nicht bzw. nur in sehr eingeschränktem Umfang profitieren. Das Hauptinteresse eines Fördermitglieds besteht demnach darin, unsere Bruderschaft durch die Beitragszahlung finanziell zu unterstützen. Grundsätzlich besteht selbstverständlich auch für Fördermitglieder die Möglichkeit, die Bruderschaft aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Sollte das Engagement eines Fördermitglieds jedoch aus Sicht des Vorstandes den Umfang eines aktiven Mitglieds erreichen wird der Vorstand im Gespräch mit dem Mitglied die Einstufung hinterfragen und ggf. korrigieren.

Die Einstufung als Fördermitglied erfolgt nicht automatisch. Grundsätzlich werden alle Mitglieder zwischen dem 18. und 64. Lebensjahr als aktive Schützen geführt. Mitglieder die als Fördermitglied geführt werden möchten, haben dies dem Vorstand gegenüber in Textform zu erklären.

2) Familienbeitrag

Die Rabattierung für Familien erfolgt automatisch auf Grundlage der Mitgliedsinformationen fürEltern und ihre minderjährigen Kinder.

Vereinssatzung Bei unserer Vereinssatzung handelt es sich bildlich gesprochen um die Verfassung oder das Grundgesetz des Vereins. Dort werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt. Eine Satzung ist auch immer ein Abbild der Zeit bzw. der Veränderung im Handeln. So muss eine Satzung auch angepasst werden und die aktuelle Satzung ist hier hinterlegt.
Königsvogelschuß Wer sich für ein Majestätsamt - ob König, Prinz, Schülerprinz oder Bambiniprinz - interessiert, wird hier viele Erläuterungen und Hinweise für sein Majestätsjahr finden.
Schützenkleidung Dieser Leitfaden soll allen Mitmachenden in der Schützenbruderschaft Orientierung zur Bekleidung im Sinne der Schützenbruderschaft geben, um dadurch einheitlich und erkennbar aufzutreten.
Zuwendungen und Geschenke Die Bruderschaft pflegt das Miteinander unter den Mitgliedern neben den Vereinsveranstaltungen auch durch verschiedene Zuwendungen und Geschenke im Rahmen besonderer Anlässe.

Beisetzung eines Mitglieds

Als Christinnen und Christen glauben wir, dass Jesus Christus den Tod überwunden und seine Macht vernichtet hat (1. Korinther 15,55). Deshalb erwarten wir ein Leben nach dem Tod in Gemeinschaft mit Gott. Die Verabschiedung einer Schützenschwester oder eines Schützenbruder von dieser weltlichen Erde möchten wir in ehrenweiser Begehen.
Gebet für Verstorbene Mitglieder

Das Gebet für verstorbene Mitglieder wird vor Beginn der Abschiedsfeier von einem Schützen vorgetragen, um an diesem Tag in besonderer Verbundenheit dem verstorbenen Mitglied zu gedenken.

Beförderungen und Auszeichnungen Die Bruderschaft befördert ihre uniformierten Mitglieder in Dienstgraden aufgrund überdurchschnittlichen Einsatz im Bruderschaftsleben oder nach der Ausübung eines Majestätsamtes. Ein Beförderungsausschuss entscheidet über die auszusprechenden Beförderungen.
Kommandanten und Kommandos“ Der folgende Leitfaden soll den Kommandanten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rödingen als Richtlinie für die Ausübung der Aufgaben der Kommandanten und insbesondere den Kommandos bei Auf- und Umzügen der Bruderschaft dienen.

 

 

       

 

 


St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rödingen e. V. - gegründet 1433

Vorstandsteam: Carina Gerken | Michael Gerken | Daniel Hafke* | Jörn Herrmann* | Thorsten Hompesch* | Nico Jülich | Andrea Kanehl* | Konrad Langen | Michael Marx | Alexander Sieben
(* vertretungsberechtigter Vorstand gemäß §26 BGB )
Kontakte: schuetzen-roedingen@web.de | www.schuetzen-roedingen.de  | www.facebook.com/SchuetzenRoedingen
Vereinsadresse: Lisztstraße 5, 52445 Titz-Rödingen  |  Amtsgericht Düren VR 20112 | BHDS ONR 11915

Bankverbindungen:

Volksbank Heinsberg eG

IBAN: DE24 3706 9412 3504 3890 13

BIC: GENODED1HRB,

Sparkasse Düren

IBAN: DE30 3955 0110 0009 0073 78

BIC: SDUEDE33XXX,