Mitgliedschaft-Leitfäden
Du möchtest Dich informieren über
- wie werde ich Schützenschwester oder Schützenbruder?
- welche Satzung hat die Schützenbruderschaft?
- nach welchen Leitfäden handeln die Mitglieder?
Die St. Seb. Schützenbruderschaft freut sich über Ihr Interesse an unserer Schützenbruderschaft und möchte Dir hier Informationen geben. Für Fragen rund um den Verein, die Satzung und einer Mitgliedschaft steht Dir gerne jeder aus dem Vorstandsteam zur Verfügung (siehe Vorstand) und wir melden uns bei Dir nach einer Email an
Hinweis: Die Bezeichnung Schütze, Schüler, König, Prinz, Schülerprinz und Bambiniprinz werden aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen Form verwendet, schließen jedoch ausdrücklich aller Geschlechter mit ein.
Antrag auf Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden.
| Jahresbeitrag für | ab 01.01.2026 |
| Jungschützen bis 18 Jahre | 10,00 € |
| Aktive Schützen | 24,00 € |
| Fördermitglieder 1) | 15,00 € |
| Altschützen über 65 Jahre | 18,00 € |
| Familienbeitrag 2) (Eltern + minderjährige Kinder) | max. 60,00 € |
1) Fördermitglieder
Dieser Beitrag kann von Mitgliedern entrichtet werden, die sich nur in begrenztem Umfang an den Aktivitäten der Schützenbruderschaft beteiligen und daher von den Vergünstigungen, ie den Mitgliedern gewährt werden (z.B. Bruderbier bei auswärtigen Auftritten, Einladung zum Dankeschönessen, Vergünstigte Getränkepreise im Clemens-Schützenheim, Startgelder für Meisterschaften) nicht bzw. nur in sehr eingeschränktem Umfang profitieren. Das Hauptinteresse eines Fördermitglieds besteht demnach darin, unsere Bruderschaft durch die Beitragszahlung finanziell zu unterstützen. Grundsätzlich besteht selbstverständlich auch für Fördermitglieder die Möglichkeit, die Bruderschaft aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Sollte das Engagement eines Fördermitglieds jedoch aus Sicht des Vorstandes den Umfang eines aktiven Mitglieds erreichen wird der Vorstand im Gespräch mit dem Mitglied die Einstufung hinterfragen und ggf. korrigieren.
Die Einstufung als Fördermitglied erfolgt nicht automatisch. Grundsätzlich werden alle Mitglieder zwischen dem 18. und 64. Lebensjahr als aktive Schützen geführt. Mitglieder die als Fördermitglied geführt werden möchten, haben dies dem Vorstand gegenüber in Textform zu erklären.
2) Familienbeitrag
Die Rabattierung für Familien erfolgt automatisch auf Grundlage der Mitgliedsinformationen fürEltern und ihre minderjährigen Kinder.
Vereinssatzung
Bei unserer Vereinssatzung handelt es sich bildlich gesprochen um die Verfassung oder das Grundgesetz des Vereins. Dort werden grundlegende Bestimmungen sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll, festgelegt. Eine Satzung ist auch immer ein Abbild der Zeit bzw. der Veränderung im Handeln. So muss eine Satzung auch angepasst werden und die aktuelle Satzung ist hier hinterlegt.
Königsvogelschuß
Wer sich für ein Majestätsamt - ob König, Prinz, Schülerprinz oder Bambiniprinz - interessiert, wird hier viele Erläuterungen und Hinweise für sein Majestätsjahr finden.
Schützenkleidung
Dieser Leitfaden soll allen Mitmachenden in der Schützenbruderschaft Orientierung zur Bekleidung im Sinne der Schützenbruderschaft geben, um dadurch einheitlich und erkennbar aufzutreten.
Zuwendungen und Geschenke
Die Bruderschaft pflegt das Miteinander unter den Mitgliedern neben den Vereinsveranstaltungen auch durch verschiedene Zuwendungen und Geschenke im Rahmen besonderer Anlässe.
Beisetzung eines Mitglieds
Als Christinnen und Christen glauben wir, dass Jesus Christus den Tod überwunden und seine Macht vernichtet hat (1. Korinther 15,55). Deshalb erwarten wir ein Leben nach dem Tod in Gemeinschaft mit Gott. Die Verabschiedung einer Schützenschwester oder eines Schützenbruder von dieser weltlichen Erde möchten wir in ehrenweiser Begehen.
Gebet für Verstorbene Mitglieder
Das Gebet für verstorbene Mitglieder wird vor Beginn der Abschiedsfeier von einem Schützen vorgetragen, um an diesem Tag in besonderer Verbundenheit dem verstorbenen Mitglied zu gedenken.
Beförderungen und Auszeichnungen
Die Bruderschaft befördert ihre uniformierten Mitglieder in Dienstgraden aufgrund überdurchschnittlichen Einsatz im Bruderschaftsleben oder nach der Ausübung eines Majestätsamtes. Ein Beförderungsausschuss entscheidet über die auszusprechenden Beförderungen.
Kommandanten und Kommandos
Der folgende Leitfaden soll den Kommandanten der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Rödingen als Richtlinie für die Ausübung der Aufgaben der Kommandanten und insbesondere den Kommandos bei Auf- und Umzügen der Bruderschaft dienen.